Am 21. 7. 2023 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) im BGBl (FN ) veröffentlicht. Neben einer Fülle an Änderungen im Ertragsteuerrecht sind auch die in diesem Gesetzespaket enthaltenen verfahrensrechtlichen Neuerungen beschlossen worden. Das Highlight aus verfahrensrechtlicher Sicht ist unumstritten die - von Vertreterseite lang ersehnte bzw geforderte - gesetzliche Verankerung der Quotenregelung für die Einreichung von Abgabenerklärungen durch berufsmäßige Parteienvertreter. Welche konkreten Regelungen dazu getroffen wurden und welche weiteren Neuerungen im Verfahrensrecht das AbgÄG 2023 mit sich bringt, sollen im nachfolgenden Beitrag überblicksweise dargestellt werden.