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Zum Umfang der Veröffentlichungspflicht nach § 37 KartG - kein absoluter Schutz für Geschäftsgeheimnisse

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Mayrecolex 2023/264ecolex 2023, 424 - 427 Heft 5 v. 10.5.2023

Geschäftsgeheimnisse in kartellgerichtlichen Entscheidungen genießen keinen absoluten Schutz vor Veröffentlichung, wenn sie für das Verständnis eines Wettbewerbsverstoßes wesentlich oder erforderlich sind.

16 Ok 5/22d

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