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Anbieten von Dienstleistungen im Internet ohne Inlandsbezug ist keine (rechtserhaltende) Markennutzung im Inland

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturAntonia Hirschecolex 2023/263ecolex 2023, 423 - 424 Heft 5 v. 10.5.2023

1. Das Vorliegen einer Markenverletzung durch Werbung im Internet setzt einen über die bloße Abrufbarkeit einer Website hinausgehenden, wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug - also eine nicht bloß unerhebliche Auswirkung der Werbung auf den inländischen Markt (einen "commercial effect") - voraus (RS0127999).

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