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EuGH zur "Sichtbarkeit" eines Bauelements bei der "bestimmungsgemäßen Verwendung" eines komplexen Erzeugnisses

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturBirgit Kapeller-Hirschecolex 2023/265ecolex 2023, 427 - 428 Heft 5 v. 10.5.2023

1. Das Erfordernis der "Sichtbarkeit", das nach Art 3 Abs 3 und 4 MusterRL erfüllt sein muss, damit ein Muster, das bei einem Erzeugnis, das Bauelement eines komplexen Erzeugnisses ist, benutzt oder in dieses Erzeugnis eingefügt wird, Musterschutz genießen kann, ist im Hinblick auf eine Situation der normalen Verwendung dieses komplexen Erzeugnisses zu prüfen, wobei es darauf ankommt, dass das betreffende Bauelement nach seiner Einfügung in dieses Erzeugnis bei einer solchen Verwendung sichtbar bleibt.

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