Im Zuge von Parallelimporten ist es aufgrund unterschiedlicher mitgliedstaatlicher Anforderungen oftmals erforderlich, Arzneimittel umzupacken. Es prallen dabei die Interessen der Markeninhaber auf jene der Parallelimporteure. Die zur Lösung dieses Konflikts bereits bestehende EuGH-Rsp wurde kürzlich in Hinblick auf neue Bestimmungen zum Schutz vor gefälschten Arzneimitteln bereichert.
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