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Unklare Umschreibung der Kompetenz des Stiftungsbeirats

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturSebastian Aschl, Johannes Reich-Rohrwigecolex 2023/199ecolex 2023, 325 - 326 Heft 4 v. 18.4.2023

1. Maßnahmen, die im Wesentlichen denen nach § 95 Abs 5 Z 1, 2, 4 bis 6 AktG entsprechen (vgl § 25 Abs 1 PSG), dürfen grundsätzlich an die Zustimmung des Beirats geknüpft werden. Auch Anhörungsrechte des Beirats sind an sich nicht zu beanstanden.

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