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"Erweiterte Minimallösung": OLG Wien zur rechtserhaltenden Benutzung von Untergruppen

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturGudrun Irsa-Klingspieglecolex 2023/201ecolex 2023, 330 Heft 4 v. 18.4.2023

1. Nach § 34a Abs 1 MarkSchG sind teilweise Löschungserkenntnisse ausdrücklich zulässig. Eines gesonderten (Eventual-)Antrags dafür bedarf es nicht, handelt es sich doch im Vergleich zur beantragten vollständigen Löschung um ein Minus.

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