1. Verpflichtet ein VU ihre Kunden bei Vertragsabschluss, ein gesondertes Vertragsformblatt mit dem Titel "Datenschutzhinweis" als zur Kenntnis genommen zu bestätigen, so handelt es sich nicht um ein bloßes Informationsdokument, sondern um (Vertrags-)Bestimmungen mit Rechtsfolgewillen des erklärenden Kunden, die auch der Klausel-Kontrolle unterliegen.

