Das vereinsinterne Schlichtungsverfahren ist notwendige Vorstufe eines allfälligen Gerichtsverfahrens. Wer hat dieses interne Verfahren zu organisieren, wie weit geht die Verantwortlichkeit der Streitteile für "ihre" Schlichter? Dieser Beitrag setzt sich mit einer aktuellen OGH-E auseinander.
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