"Die Juristen [bleiben] nicht hinter dem Zeitgeist zurück. Sie haben das nie getan. Als im 17. Jahrhundert der graueste Aberglaube Mode war, wetteiferten die Juristen, dem Selben ihre Dienste anzubieten.
Würtenberger, Zeitgeist und Recht (1987) 37 f (unter Zitierung von Menzel, Kritik des modernen Zeitbewußtseins [1869])