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Ersatz von Verfolgungsschäden und Reichweite des Nemo-tenetur-Grundsatzes

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2022/20ecolex 2022, 37 - 38 Heft 1 v. 19.1.2022

1. Nicht jede Flucht eines Tatverdächtigen begründet per se eine Haftung für Schäden der ihn berechtigt verfolgenden Person, sondern nur eine solche, die für den Flüchtenden erkennbar mit einer gesteigerten Gefährdung der absolut geschützten Rechtsgüter des Verfolgers verbunden ist.

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