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Anwaltshaftung: Zum Ausmaß der Belehrung (bei Vertragsjuristen)

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2022/19ecolex 2022, 36 - 37 Heft 1 v. 19.1.2022

1. Das Ausmaß der Belehrung durch einen RA richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der offenbaren Kenntnisse sowie nach den vorhandenen Rechtskenntnissen der Parteien.

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