vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Annahmeverzug des neuen Vermieters durch fehlende Kontobekanntgabe

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturPhilipp Staudiglecolex 2022/13ecolex 2022, 32 - 33 Heft 1 v. 19.1.2022

1. Im Anwendungsbereich des ABGB hat der Mieter gem § 907a Abs 1 leg cit die Wahl, ob er den Mietzins bar oder per Banküberweisung zahlt; dies allerdings nur dann, wenn der Vermieter ein entsprechendes Bankkonto bekannt gibt. Einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe eines Bankkontos hat der Mieter nicht, sondern liegt dies in der Entscheidung des Vermieters.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!