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Keine Bindungswirkung von in einem "Parallelverfahren" festgestellten Schwerarbeitszeiten

EntscheidungenSozialrechtMaximilian WielanderDRdA-infas 2022/154DRdA-infas 2022, 316 Heft 5 v. 1.9.2022

OGH 24.5.2022, 10 ObS 55/22v

§ 247 ASVG

Die vom Kl begehrte Anerkennung von Schwerarbeitszeiten iSd § 1 Abs 1 Z 4 SchwerarbeitsV im Zeitraum von 1.2.2003 bis 31.7.2020 wurde abgelehnt. Das Erstgericht stellte fest, dass der Kl lediglich im Rahmen der (Teil-)Tätigkeit "Montieren von Stopfmitteln" sowie "Funktion überprüfen/Reparatur" bei zehn Nettoarbeitsstunden über 2.000 Arbeitskilokalorien verbrauchte. Es stehe jedoch nicht fest, dass der Kl an mindestens 15 Tagen pro Monat diese Voraussetzungen erfüllt hätte.

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