OGH 29.3.2022, 10 ObS 12/22w
§ 247 Abs 2 ASVG
Die Feststellung von Schwerarbeitszeiten führt zur Bindung des Versicherungsträgers im Hinblick auf etwaige zukünftige Leistungsansprüche. Damit ist eine materielle Beschwer zu bejahen, auch wenn die festgestellten Schwerarbeitszeiten nach geltender Rechtslage zu keinen Leistungsansprüchen des Versicherten führen können.

