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Rechtsschutzinteresse des Versicherungsträgers besteht, sobald ungenügende Anzahl an Schwerarbeitsmonaten gerichtlich festgestellt werden

EntscheidungenSozialrechtAlexander PaszDRdA-infas 2022/153DRdA-infas 2022, 314 Heft 5 v. 1.9.2022

OGH 29.3.2022, 10 ObS 12/22w

§ 247 Abs 2 ASVG

Die Feststellung von Schwerarbeitszeiten führt zur Bindung des Versicherungsträgers im Hinblick auf etwaige zukünftige Leistungsansprüche. Damit ist eine materielle Beschwer zu bejahen, auch wenn die festgestellten Schwerarbeitszeiten nach geltender Rechtslage zu keinen Leistungsansprüchen des Versicherten führen können.

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