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Entlassung einer Vertragslehrerin wegen Verweigerung von COVID-19-PCR-Tests berechtigt

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2022/139DRdA-infas 2022, 295 Heft 5 v. 1.9.2022

OGH 29.6.2022, 8 ObA 39/22a

§ 5 Abs 3 und § 35 Abs 4 iVm § 4 Abs 1 lit d COVID-19-Schulverordnung 2021/22

Die Kl war seit dem Jahr 2009 bei der Bekl als Vertragslehrerin beschäftigt. Am ersten Schultag des neuen Schuljahres, dem 13.9.2021, wurde sie aufgefordert, sich zweimal wöchentlich in der Schule einem Antigen-Test und einmal wöchentlich extern einem PCR-Test zu unterziehen. Als die Kl dies mit einer umfangreichen schriftlichen Erklärung ablehnte, wurde sie vom Direktor der Schule mit "Weisung COVID-Maßnahmen" nochmals schriftlich zur Durchführung dieser Tests aufgefordert. Die Kl legte daraufhin noch am selben Tag einen Antigen-Test vor, verweigerte aber weiterhin die Durchführung von PCR-Tests. Später wurde sie auch von der Bildungsdirektion der Bekl mit "Ermahnung und Weisung" vom 28.9.2021 auf die Testpflicht nach der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 hingewiesen und unter Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen zur wöchentlichen Vorlage eines PCR-Tests aufgefordert. Da die Kl weiterhin keine PCR-Tests vorlegte, wurde sie am 5.10.2021 vom Dienst freigestellt und am 7.10.2021 entlassen.

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