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Keine Verpflichtung des Bundes zum Abschluss eines Pensionskassen-KollV für dienstzugeteilte Beamte

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2022/140DRdA-infas 2022, 296 Heft 5 v. 1.9.2022

OGH 19.5.2022, 9 ObA 139/21p

§ 22a GehG

Der ÖGB als Kl begehrte, den Bund (Bekl) unter Berufung auf § 22a GehG zum Abschluss eines Pensionskassen-KollV für die nach § 17 Abs 1a Poststrukturgesetz (PTSG) den Unternehmen Österreichische Post AG, Österreichische Postbus AG und A1 Telekom Austria AG zugewiesenen Beamten zu verpflichten.

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