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Keine verspätete Entlassung bei erfolgter Suspendierung zur Klärung der Lage

EntscheidungenArbeitsrechtFrank HussmannDRdA-infas 2022/129DRdA-infas 2022, 283 Heft 5 v. 1.9.2022

OGH 25.5.2022, 8 ObA 36/22k

§ 27 Z 1 AngG

Die bei der Bekl als Kassiererin beschäftigte Kl spielte einer Kundin, die einen Geldschein verloren hatte, wider besseren Wissens vor, diesen nicht gefunden zu haben. Anstatt der Kundin das Geld zurückzugeben, steckte die Kl es in ihre eigene Hosentasche und legte den Schein erst während der Nachschau der Filialleiterin heimlich wieder zurück.

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