OGH 25.5.2022, 8 ObA 36/22k
§ 27 Z 1 AngG
Die bei der Bekl als Kassiererin beschäftigte Kl spielte einer Kundin, die einen Geldschein verloren hatte, wider besseren Wissens vor, diesen nicht gefunden zu haben. Anstatt der Kundin das Geld zurückzugeben, steckte die Kl es in ihre eigene Hosentasche und legte den Schein erst während der Nachschau der Filialleiterin heimlich wieder zurück.

