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Ständig ansässiges diplomatisches Personal und deren Familienangehörige können Ansprüche nach dem KBGG geltend machen

EntscheidungenSozialrechtJohanna RachbauerDRdA-infas 2022/124DRdA-infas 2022, 257 Heft 4 v. 1.7.2022

OGH 29.3.2022, 10 ObS 20/22x

Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen;

§ 2 KBGG

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