OGH 22.2.2022, 10 ObS 128/21b
§ 2 Abs 1 Z 1 iVm § 2 Abs 8 KBGG
In Fällen, in denen die ausländische Beihilfeleistung die österreichische Familienbeihilfe zuzüglich des Kinderabsetzbetrags übersteigt, sodass weder ein Differenzbetrag auf die Familienbeihilfe noch der Kinderabsetzbetrag tatsächlich ausgezahlt werden, wäre es unionsrechtswidrig, wenn der Anspruch auf österreichisches Kinderbetreuungsgeld (als Ausgleichszahlung) an der Voraussetzung der tatsächlichen Auszahlung der Familienbeihilfe scheitern würde, obwohl die Summe der ausländischen Familienleistungen die Summe der österreichischen Leistungen nicht erreicht.

