OGH 29.3.2022, 10 ObS 161/21f
§§ 2 Abs 1 Z 4 iVm Abs 3, 3 Abs 3 FamZeitbG, RL 2019/1158
Unterbricht der Vater für den gesamten beantragten Anspruchszeitraum seine Erwerbstätigkeit, um sich aus Anlass der Geburt eines Kindes seiner Familie zu widmen und fehlt es während des Antragszeitraums nur an einzelnen Tagen an der Erfüllung einer der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 2 FamZeitbG, so besteht (nur) für die Tage, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus.

