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Karenz im Anschluss an Papamonat – Familienzeitbonus geht nicht verloren

EntscheidungenSozialrechtJohanna RachbauerDRdA-infas 2022/120DRdA-infas 2022, 247 Heft 4 v. 1.7.2022

OGH 22.2.2022, 10 ObS 157/21t

§ 2 Abs 4 FamZeitbG

Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass er im unmittelbaren Anschluss an den Zeitraum des Bezugs des Familienzeitbonus oder im Anschluss an eine wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgehende, mit dem DG vereinbarte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit eine Karenz nach dem Väter-Karenzgesetz (VKG) in Anspruch nimmt.

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