OGH 22.2.2022, 10 ObS 157/21t
§ 2 Abs 4 FamZeitbG
Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass er im unmittelbaren Anschluss an den Zeitraum des Bezugs des Familienzeitbonus oder im Anschluss an eine wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgehende, mit dem DG vereinbarte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit eine Karenz nach dem Väter-Karenzgesetz (VKG) in Anspruch nimmt.

