OGH 22.2.2022 10 ObS 194/21h
§ 255 Abs 3 ASVG
Dem im Oktober 1959 geborenen Kl wurde von der bekl Pensionsversicherungsanstalt eine befristete Invaliditätspension zuerkannt. Mit Bescheid lehnte die Bekl die Weitergewährung der befristeten Invaliditätspension ab, weil Invalidität nicht vorliege. Mit seiner dagegen erhobenen Klage begehrt der Kl die Weitergewährung der Invaliditätspension.

