OGH 16.11.2021, 10 ObS 37/22x
§ 256 ASVG
Dem 1963 geborenen Kl wurde eine Invaliditätspension für 24 Monate zugesprochen. Das Begehren des Kl auf Zuerkennung einer über die 24 Monate hinausgehenden (unbefristeten) Pension wurde im Berufungsverfahren abgewiesen. Das Berufungsgericht begründete dies damit, dass sich der Gesundheitszustand des Kl durch das Einsetzen und Verwenden einer Hörprothese (Cochlea-Implantat) kalkülsrelevant bessern würde und daher die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer unbefristeten Invaliditätspension nach § 256 ASVG (in der hier anzuwendenden Fassung vor dem SRÄG 2012) nicht vorliegen würden.

