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Entzugsbehandlung ist Krankenbehandlung und keine medizinische Maßnahme der Rehabilitation des Pensionsversicherungsträgers – Entzugsbehandlung als Voraussetzung für medizinische Rehabilitation ist dennoch Krankenbehandlung

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2022/115DRdA-infas 2022, 243 Heft 4 v. 1.7.2022

OGH 22.2.2022, 10 ObS 176/21m

§§ 133, 154a, 253f ASVG

Beim Kl besteht eine Alkoholabhängigkeit in Teilremission und zudem eine Benzodiazepinabhängigkeit. Für das Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit sind weitere ambulante und stationäre Maßnahmen der Rehabilitation notwendig. Voraussetzung für einen Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung ist die Freiheit von Alkohol und anderen Substanzen. Unerlässlich ist eine Entzugsbehandlung der Benzodiazepinabhängigkeit. Der Kl brachte vor, dass wenn die Entzugsbehandlung medizinische Voraussetzung für eine psychiatrische Rehabilitation sei und diese für die Wiedereingliederung in das Berufsleben erfolgsversprechend sei, so sei auch eine Entzugsbehandlung als medizinische Maßnahme der Rehabilitation durch die Bekl zu gewähren.

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