OGH 25.1.2022, 10 ObS 82/21p
§ 2 Abs 1, 3, 3a, 4 FamZeitbG
Im Fall eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen Krankenhausaufenthalts des "anderen Elternteils" während der Familienzeit des Vaters liegt […] weiterhin ein gemeinsamer Haushalt iSd § 2 Abs 1 Z 3, Abs 3 FamZeitbG vor. Die Definition der Familienzeit stellt ausschließlich auf die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch den Vater […], die von ihm bezogenen Leistungen sowie darauf ab, dass er sich im relevanten Zeitraum ausschließlich der Familie widmet. Ob auch der andere Elternteil […] Betreuungsleistungen erbringt [und ob der Vater oder die Mutter jede einzelne Pflegeverrichtung persönlich durchführen], ist für das Vorliegen von Familienzeit iSd § 2 Abs 4 FamZeitbG irrelevant.

