OGH 16.11.2021, 10 ObS 110/21f
§ 255 Abs 3 ASVG
Der 1970 geborene Kl ist trotz seiner leidensbedingten Einschränkungen noch in der Lage, leichte Arbeiten mit Einschränkungen auszuüben. Ausgeschlossen sind ein Wohnsitzwechsel und ein Wochenpendeln. Der Kl genießt keinen Berufsschutz und ist noch in der Lage, zahlreichen Verweisungstätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen, hinsichtlich deren bundesweit ein Arbeitsmarkt von mehr als 100 freien oder besetzten Stellen besteht.

