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In der Berufung unterlassene Rechtsrüge kann nicht im Revisionsverfahren nachgetragen werden

EntscheidungenSozialrechtKrisztina JuhaszDRdA-infas 2022/84DRdA-infas 2022, 181 Heft 3 v. 1.5.2022

OGH 16.11.2021, 10 ObS 150/21p

§ 104a GSVG

Der Kl ist als Ziviltechniker selbständig erwerbstätig. Mit Bescheid sprach die bekl Sozialversicherungsanstalt aus, dass die Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit gem § 104a GSVG im Zeitraum von 1.12.2019 bis 23.3.2020 sowie von 24.3. bis 18.4.2020 ruhe, weil die Krankmeldungen bzw Weitermeldungen nicht ordnungsgemäß bzw unvollständig und verspätet übermittelt worden seien.

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