Der am 1.1.2016 in Kraft getretene § 2f Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) verpflichtet AG, den AN bei Fälligkeit des Entgelts eine Lohnabrechnung zu übermitteln. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung dem Transparenzgebot Rechnung tragen. Der nachfolgende Beitrag behandelt ausgewählte Problemstellungen, die in der Literatur bisher nicht bzw nur am Rande thematisiert wurden.1)

