Aufgrund der derzeit durch Homeoffice geprägten Situation wird die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG beleuchtet und der steuerlich wirksame Ansatz von Werbungskosten in Zusammenhang mit einem Arbeitszimmer im Wohnungsverband. Darüber hinaus wird ein Blick in eine spannende Zukunft geworfen, die hoffentlich Erleichterungen für den steuerlichen Ansatz von häuslichen Arbeitszimmern bringen wird.

