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Bei einer vom Wohnsitz in Spanien aus ausgeübten Telearbeit ist Spanien der für die Sozialversicherung zuständige Mitgliedstaat

EntscheidungenSozialrechtWerner PletzenauerDRdA-infas 2020/192DRdA-infas 2020, 448 Heft 6 v. 1.11.2020

VwGH 8.7.2020, Ra 2020/08/0044

Art 13 Abs 2 VO 1408/71

§ 4 Abs 4 ASVG

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