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Bei einem Wechsel in eine höherwertige Verwendung verlängert sich die Ausbildungsphase nach VBG

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2020/178DRdA-infas 2020, 424 Heft 6 v. 1.11.2020

OGH 29.6.2020, 8 ObA 13/20z

§ 66 VBG

Der Kl begann am 1.8.2016 ein Verwaltungspraktikum im mittleren Dienst beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. In diesem bis 31.7.2017 befristeten Ausbildungsverhältnis war der Kl in die Entlohnungsgruppe v4 eingestuft. Ab 1.4.2017 war der Kl aufgrund eines unbefristeten Dienstvertrags als Vertragsbediensteter tätig. Er wurde dabei in die Entlohnungsgruppe v4/3 (Ausbildungsphase) eingestuft.

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