Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), auch "Gesundheits-Apps", "Health-Apps" oder "Apps auf Rezept" gennant, erlangen einen immer größeren Stellenwert und werden in der Zwischenzeit in vielen Staaten in unterschiedlichen medizinischen Bereichen eingesetzt, etwa als e-Stethoskop, zur Überwachung des Blutzuckers bei Diabetes, zur Linderung von Tinnitus, zur Überwachung und Dokumentation der Werte bei Asthma, bei Hautscreenings, bei psychischen Erkrankungen und vielen anderen Krankheiten. Anders als in Deutschland hat der österreichische Gesetzgeber bislang keinen rechtlichen Rahmen für DiGAs geschaffen. Der vorliegende Beitrag1) untersucht sozialversicherungsrechtliche, berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte von solchen neuen technologischen Anwendungen und kommt zum Ergebnis, dass der österreichische Gesetzgeber im ASVG einen eigenen Leistungsanspruch auf Versorgung mit DiGAs normieren sollte, um Rechtssicherheit zu schaffen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Österreich bei neuen technologischen Entwicklungen von anderen Staaten überholt wird, jedoch aus unionsrechtlichen Gründen dennoch die Kosten tragen muss, wenn sich Versicherte aus Österreich innovative medizinische Dienstleistungen und Produkte, die in Österreich nicht angeboten werden, im Ausland verschaffen.

