vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Freiwilligenarbeit, Praktika und Volontariate: Verhältnis zur Normalarbeit1)1)Um Fußnoten erweiterte sowie aktualisierte (Stand Ende August 2024) Schriftfassung des Vortrags, den die Autorin anlässlich der 59. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht am 11.4.2024 in Zell/See gehalten hat. Die Vortragsform wurde weitgehend beibehalten.

AbhandlungenElisabeth BrameshuberDRdA 2024, 507 Heft 6 v. 15.12.2024

Ehrenamtliches Engagement sowie Ausbildungsverhältnisse (oftmals bezeichnet als Praktikum oder Volontariat) unterscheiden sich vom Arbeitsverhältnis; ersteres vor allem durch die freiwillige Leistungserbringung iS einer fehlenden Leistungspflicht und der auf die ehrenamtliche Arbeit gerichteten Motivation, zweitere vor allem durch den Ausbildungszweck und die ebenfalls fehlende Arbeitspflicht. Mit dem Arbeitsverhältnis gemein ist sowohl ehrenamtlichem Engagement als auch Ausbildungsverhältnissen hingegen oftmals eine "systemimmanente und betriebsbedingte" organisatorische Eingliederung. Ob gerade deshalb eine Anwendung mancher arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften geboten sein könnte, wird im vorliegenden Beitrag diskutiert. Steuerrechtliche wie auch unionsrechtliche Entwicklungen erfordern schließlich, das Kriterium "Unentgeltlichkeit", ein Essentialium des ehrenamtlichen Engagements, genauer zu untersuchen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!