Straf- und zivilrechtliche Gerichtsbarkeit generell und sozialgerichtliche im Besonderen sind auf ein reibungslos funktionierendes Sachverständigenwesen angewiesen. Eine seit Jahrzehnten beschämende Honorierung nach dem GebAG gefährdet rechtsstaatliche Verfahren und zwingt Richter "andere", nicht für die Sachverständigentätigkeit Berufene zu bestellen, was die Frage der Zwangsarbeit aufwirft. Medizinische Gutachten vor Gericht müssen besondere, meist sehr komplexe Anforderungen erfüllen. Die beschämende Honorierung nach dem GebAG verhindert ein den rechtsstaatlichen Anforderungen genügendes Sachverständigenwesen - wie der Beitrag aufzeigt.

