Mit der Einführung der Erschwernispauschale als Pflegemaßnahme 2009 sollte sichergestellt werden, dass der höhere pflegerische Aufwand entsprechend abgegolten wird. Im Zuge der Analyse und Diskussion zur Pflegereform zeigte sich, dass eine Erhöhung des monatlichen Zeitwerts für den Erschwerniszuschlag erforderlich ist, wie auch der Artikel darlegt.
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