Zur Errichtung einer Sterbeverfügung ist nicht nur die Konsultation zweier Ärzte - Aufklärung und Beratung -, sondern das persönliche Aufsuchen eines Notars erforderlich. Der Notar spielt, wie der Beitrag praxisorientiert darlegt, eine zentrale Rolle nach dem Sterbeverfügungsgesetz.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

