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Kündigung eines begünstigten Behinderten: Bedenken gegen das arbeitsmedizinische Gutachten

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2021/35DAG 2021, 73 - 74 Heft 3 v. 2.6.2021

Kündigung eines begünstigten Behinderten: Bedenken gegen das arbeitsmedizinische Gutachten. Bei Bedenken gegen ein (ärztliches) Gutachten liegt es an der Partei, diesem - auf gleichem fachlichen Niveau - entgegenzutreten, es sei denn, das Gutachten ist mit Widersprüchen bzw. Ungereimtheiten behaftet oder unvollständig.

Ra 2020/11/0140

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