Ärztliche Aufklärungspflicht: Typische Risiken und damit in Zusammenhang stehende Komplikationen. Wollte man nicht nur die Aufklärung über typische Operationsrisiken, deren Wahrscheinlichkeit verschwindend gering ist, verlangen, sondern jeweils auch Hinweise auf typische Komplikationen bei Verwirklichung solcher Risiken fordern, würde dies die Aufklärungspflicht in unvertretbarer Weise ausdehnen.

