vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 1 AEUV – Beihilfe Belgiens zugunsten von JCDecaux Street Furniture Belgium – Im Gebiet der Stadt Brüssel (Belgien) aufgestellte Werbevorrichtungen – Keine Zahlung von Mieten und Abgaben für diese Vorrichtungen – Nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe – Verpflichtung zur Rückforderung dieser Beihilfe – Begriff des ‚Vorteils‘ – Bestimmung des anwendbaren rechtlichen Rahmens – Methode zur Berechnung des zurückzufordernden Beihilfebetrags

JudikaturAlexander EggerBRZ 2025, 13 Heft 1 v. 20.3.2025

Deskriptoren: Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Verpflichtung zur Rückforderung; Vorteil; Methode zur Berechnung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte