Im vorangehenden Beitrag zum Thema „Eine beihilfenrechtliche Einordnung von Goldenen Visa“ wurde am Bespiel der griechischen „Non-Dom-Regelung“ dargelegt, dass die Vergabe von Goldenen Visa eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 AEUV darstellen kann. Dieser Beitrag widmet sich der dazugehörigen prozeduralen Frage – wie die Europäische Kommission gegen derartige Beihilfen vorgehen kann. Dabei wird insbesondere auf die Herausforderungen der beihilferechtlichen Kontrolle eingegangen, die sich vor allem aus strukturellen Informationsasymmetrien zwischen Begünstigten, Mitgliedstaaten und der Kommission ergeben. Diese Intransparenz erschwert sowohl die Identifikation als auch die Ahndung potenziell verbotener Beihilfen. Dieser Beitrag widmet sich daher der Frage, wie wirksam die Überwachung von Goldenen Visa auf Verstöße gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen durch die Kommission ist. Dies liefert eine neue Perspektive auf ein bislang kaum beachtetes Spannungsfeld zwischen Goldenen Visa und dem EU-Beihilferecht.