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EuG: Staatliche Beihilfen – Gebührensystem für die Abwassersammlung – Beschwerde eines Wettbewerbers – Beschluss, mit dem am Ende der Vorprüfungsphase festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt – Erfordernis der Unparteilichkeit – Objektive Unparteilichkeit – Begriff ‚Vorteil‘ – Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers – Ex-ante-Analyse der inkrementellen Rentabilität – Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2024, 180 Heft 4 v. 30.12.2024

Deskriptoren: Staatliche Beihilfen; Gebührensystem für die Abwassersammlung; Beschwerde eines Wettbewerbers; Vorprüfungsphase; Unparteilichkeit; Vorteil; Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers; Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe.

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