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Eine beihilfenrechtliche Einordnung von Goldenen Visa

AufsätzeMag. Gabriel Paulus**Der Autor ist Rechtsanwaltsanwärter bei SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH. Dieser Beitrag gibt ausschließlich seine persönlichen Auffassungen wieder.BRZ 2024, 175 Heft 4 v. 30.12.2024

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Aufenthaltsrechten im Gegenzug für Investitionen, auch bekannt als „Goldene Visa“, im Kontext des europäischen Beihilfenrechts. Es wird dargelegt, dass eine Vergabe eines Goldenen Visums grundsätzlich eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 AEUV darstellen kann. Dies wird am Beispiel der griechischen „Non-Dom-Regelung“ erörtert. Diese gewährt bisher nicht in Griechenland ansässigen Personen im Gegenzug für eine jährliche Pauschalsteuer von EUR 100.000,00 ein Recht auf Wohnsitznahme in Griechenland und eine Befreiung vom progressiven griechischen Einkommenssteuersystem auf im Ausland erwirtschaftete Einkünfte. Im Rahmen dieses Programms ist es möglich, dass ein Unternehmer gegenüber einem Wettbewerber einen Vorteil erlangt. Dies kann einen selektiven Vorteil für einen Begünstigten des Goldenen Visums darstellen und Wettbewerber, die der regulären griechischen Progressivsteuer unterworfen sind, benachteiligen.

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