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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2024, 173 Heft 4 v. 30.12.2024

Die Europäische Kommission hat im Dezember eine Änderung der De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor (De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft) verabschiedet. Dabei wurde die De-minimis-Obergrenze pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren von bisher 25.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben, um insbesondere den Marktentwicklungen und der außergewöhnlichen sektorspezifischen Inflation in den vergangenen Jahren sowie der erwarteten künftigen Inflation Rechnung zu tragen. Auch die nationalen Obergrenzen, die auf der Grundlage des Werts der landwirtschaftlichen Erzeugung des Mitgliedstaats berechnet werden, wurden angehoben, und zwar von 1,5 % auf 2 % der nationalen landwirtschaftlichen Erzeugung. Die sektorale Obergrenze, durch die es den Mitgliedstaaten untersagt war, für einen Erzeugnissektor De-minimis-Beihilfen von mehr als 50 % der nationalen Obergrenze zu gewähren, wurde gestrichen. Wegen ua der hohen Inflation in den letzten Jahren und den hohen Rohstoffpreisen ist (auch) der Agrarsektor unter Druck gekommen. Das war der Grund, weswegen die Kommission im Frühjahr 2024 eine Überarbeitung der De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft eingeleitet hatte.

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