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EuG: Staatliche Beihilfen – Schwedisches Steuerrecht – Steuer auf das systemische Risiko von Kreditinstituten – Beschluss, keine Einwände zu erheben – Selektiver Charakter – Ziel der Maßnahme – Abweichung vom Referenzsystem

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2024, 193 Heft 4 v. 30.12.2024

Deskriptoren: Staatliche Beihilfen; Schwedisches Steuerrecht; Steuer auf das systemische Risiko von Kreditinstituten; Beschluss; keine Einwände zu erheben; Selektiver Charakter; Ziel der Maßnahme; Abweichung vom Referenzsystem.

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