Ähnlich wie die Aktivitäten der Europäische Kommission von COVID geprägt waren und teilweise noch sind, hat sie sich in den letzten Monaten auch im Bereich der staatlichen Beihilfen mit den Folgen der Invasion in der Ukraine zu beschäftigen. Zu nennen ist eine Änderung des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft, mit welcher ua weitere Arten von Beihilfen hinzugefügt wurden, nämlich solche zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und solche zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse; dazu kommen Präzisierungen betreffend Beihilfen zur Deckung der höheren Gas- und Stromkosten für Unternehmen.