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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Begriff der Beihilfe – Öffentlicher Personenverkehr – Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind – Übertragung von Finanzmitteln zwischen öffentlichen Verwaltungen – Pflicht der kommunalen Aufgabenträger im Beförderungswesen, ermäßigte Tarife für Studenten und Auszubildende vorzusehen – Kein Vorteil, der einem Unternehmen vom Staat gewährt wird – Begriff des Unternehmens

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2022, 106 Heft 2 v. 30.5.2022

Deskriptoren: Begriff der Beihilfe; Öffentlicher Personenverkehr; gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen; Beförderungswesen; ermäßigte Tarife für Studenten und Auszubildende; Vorteil; der einem Unternehmen vom Staat gewährt wird; Begriff des Unternehmens.

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