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BRZ Inhaltsverzeichnis Heft 3/2021

Heft 3 v. 5.10.2021

Editorial

  1. Wiemer, Egger, Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Aufsätze

  1. Aldor, Die Befristung von Beihilfen in der Covid-19-Pandemie am Beispiel der zivilen Luftfahrt
  2. Kornbeck, EU-beihilferechtlich brisant: Sportinfrastrukturfinanzierung, Sportsubjektsförderung und Sportveranstaltungsförderung durch die öffentliche Hand
  3. Summer, Staatliche Beihilfen für neue Kernkraftanlagen: Eine Zwischenbilanz nach einem langen Rechtsstreit

Judikatur

  1. Egger, EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen zugunsten von Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften – Beschluss, mit dem die Maßnahmen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen eingestuft werden und festgestellt wird, dass keine staatlichen Beihilfen zugunsten der Luftverkehrsgesellschaften, die diesen Flughafen nutzen, vorliegen – Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage – Art 263 Abs 4 AEUV – Natürliche oder juristische Person, die von dem fraglichen Beschluss nicht unmittelbar und individuell betroffen ist – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz
  2. Egger, EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Polnische Einzelhandelssteuer – Art 108 Abs 2 AEUV – Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens – Anhaltspunkte für die Bestimmung des Referenzsystems – Progression der Steuersätze – Vorliegen eines selektiven Vorteils – Beweislast
  3. Egger, EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Ungarische Steuer auf Umsätze aus der Verbreitung von Werbung – Anhaltspunkte für die Bestimmung des Referenzsystems – Progression der Steuersätze – Übergangsregelung zur teilweisen Abzugsfähigkeit vorgetragener Verluste – Vorliegen eines selektiven Vorteils – Beweislast
  4. Egger, EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen zugunsten des Nürburgring-Komplexes (Deutschland) – Beschluss, mit dem die Beihilfen für teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Veräußerung der Vermögenswerte der Empfänger der mit dem Binnenmarkt für unvereinbar erklärten staatlichen Beihilfen – Offenes, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Bietverfahren – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Rückzahlung der mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen nicht den neuen Eigentümer des Nürburgring-Komplexes betreffe und dass diesem keine neue Beihilfe für den Erwerb dieses Komplexes gewährt worden sei – Zulässigkeit – Beteiligteneigenschaft – Individuell betroffene Person – Verletzung der Verfahrensrechte der Beteiligten – Schwierigkeiten, die die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens erfordern – Begründung – Verfälschung von Beweisen

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