Das Urteil des Gerichtshofs der EU vom 22. September 2020 betreffend das Kernkraftwerk Hinkley Point C bildet den Abschluss eines jahrelangen Verfahrens, das die Republik Österreich aus präjudiziellen Gründen geführt hat. Das Urteil wird als richtungsweisend bezeichnet und führt zu interessanten Schlussfolgerungen. Nicht jedes EuGH-Urteil zu einem Beihilfefall wird von einer umfangreichen medialen Berichterstattung begleitet, wie dies in dem gegenständlichen Verfahren der Fall war.